Das Vorhaben der Bundesregierung, den Ausbau von Solarenergie auf Dächern als wichtigen Bestandteil der Energiewende flächendeckend voranzutreiben, begrüßt der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ausdrücklich. Allerdings möchte der Dachdeckerverband noch einige Aspekte ergänzt wissen. Das betrifft zum Beispiel klare Regelungen beim Einsatz von PV-Anlagen, eine verbesserte Förderlandschaft sowie eine Vereinheitlichung der Brandschutzregelungen in den Landesbauordnungen. Diese Forderungen hat der ZVDH im Rahmen der Verbändeanhörung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingebracht.
Keine PV-Anlage auf unsanierten Dächern
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx erläutert: „Wir beobachten derzeit, dass vielfach PV-Anlagen auf unsanierten Dächern montiert werden. Natürlich ist es grundsätzlich gut, den Zubau von Solarenergie zu steigern, aber eine aktuelle Umfrage unseres Verbands unter 7.000 Innungsbetrieben zeigt, dass 60 % der Befragten bereits Schäden an Dächern durch fehlerhafte Montage von PV-Anlagen beseitigt haben. Ein Teil dieser Schäden entsteht auch dadurch, dass die Montage der Solaranlage auf bauphysikalisch nicht geeigneten Unterkonstruktionen erfolgt.“ Weiterhin müsse man davon ausgehen, dass unsanierte Dächer vor Ablauf der Amortisationszeit von 20 Jahren saniert werden müssen. „Die vorhandene PV-Anlage muss dann abgebaut und während der Sanierungszeit außer Betrieb genommen werden. Dadurch entstehen für den Bauherrn unnötige Zusatzkosten, die in vielen Fällen durch gleichzeitige Sanierung und Errichtung einer Solaranlage vermieden werden könnten.“
Kombi-Förderung ist der bessere Weg
Viele Bauwillige planen nach erfolgter Dachsanierung auch eine Solaranlage auf ihr Dach anzubringen. Leider werden diese Vorhaben derzeit oft nicht durchgeführt oder aufgeschoben, weil sie wegen steigender Baupreise und höherer Zinsen nicht mehr bezahlbar sind. „Aktuell beobachten wir bei unseren Betrieben eine zunehmende Stornierungswelle derartiger Kombiaufträge. Hinzu kommt, dass die BEG-Förderung für die Sanierung von Dächern im letzten Jahr von 20 % auf 15 % reduziert wurde,“ so Marx. Eine Lösung könne sein, durch einen erhöhten BEG-Fördersatz einen Anreiz für die Kombination Dachsanierung und PV-Anlage zu schaffen. Der Klimaeffekt werde besonders bei einer Langzeitbetrachtung deutlich. Dazu hatte der ZVDH bereits 2021 eine Studie beim Münchener Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in Auftrag gegeben, mit der aufgezeigt wird, welche CO2-Einspareffekte über einen längeren Zeitraum entstehen, wenn Solaranlagen gleichzeitig mit einer Sanierungsinitiative bei Dächern forciert werden.
Landesbauordnungen vereinheitlichen
Der Brandschutz auf Dächern mit PV-Anlagen ist ein weiteres Thema für den Hochlauf des Zubaus. Wichtig ist dabei für die installierenden Handwerksbetriebe, dass die Regelungen zum Brandschutz möglichst einheitlich sind. Die Empfehlung der Bundesbauminister-Konferenz (BMK), in allen Landesbauordnungen gleiche Sicherheitsabstände für PV-Anlagen von Dachrändern festzulegen, begrüßt der ZVDH daher ausdrücklich und setzt sich für einen flächendeckende Umsetzung des BMK-Beschlusses ein.